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Informationsblatt für Tierhalter zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8
Quelle: FLI/PEI
(Stand: 08.01.2009)
Seit dem ersten Auftreten des Serotyps 8 des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV-8) im
August 2006 hat sich diese Viruserkrankung bei Wiederkäuern in Deutschland fast flächendeckend ausgebreitet. Vor allem Schafe zeigen klinische Symptome und leiden unter der Krankheit, die Verluste liegen deutlich über denen bei Rindern.
Bei Rindern, die in Deutschland häufiger betroffen sind als Schafe, verläuft die Blauzungenkrankheit milder, zum Teil ganz ohne erkennbare Symptome.
Vor allem im September 2007 stiegen die Neuinfektionen innerhalb kurzer Zeit auf über
10.000 Fälle, am Ende des Jahres waren über 20.000 Fälle amtlich gemeldet. Die schnelle
Ausbreitung hängt mit dem Krankheitsüberträger, kleinen blutsaugenden Mücken (Gnitzen),
und deren verstärktem Auftreten im Spätsommer zusammen.
Generell gilt: eine einzige infektiöse Gnitze reicht aus, um ein Tier zu infizieren. Für die Gnitzenbekämpfung stehen derzeit keine zuverlässigen Repellentien zur Verfügung.
Die Stallhaltung von Rindern, Schafen und Ziegen bietet ebenfalls keinen zuverlässigen Schutz vor Gnitzenbefall und Übertragung von BTV-8. Beide genannten, vermeintlichen Alternativen sind daher keine dauerhafte Lösung, zumal auch beachtet werden muss, dass sich das BTV durch infizierte Mücken über große Entfernungen (> 50 km) verbreiten kann, mit der Folge einer explosionsartigen Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in zuvor noch nicht betroffenen Gebieten.
Die Impfung sämtlicher empfänglicher Nutztiere gegen BTV-8 ist derzeit die einzige wirksame Schutzmaßnahme. Darin waren und sind sich Bund und Länder einig.
Durch eine flächendeckende Impfung wird der Infektionsdruck gemindert und die Tiere
werden zuverlässig vor einer Infektion geschützt.
In Deutschland werden hierfür inaktivierte, monovalente Impfstoffe eingesetzt, die gezielt vor Infektionen mit BTV-8 schützen. Durch diese Impfungen konnten die Neuinfektionen im Jahr 2008 deutlich gesenkt werden. Von Mai bis Ende September 2008 wurden nur rund 1400 Fälle gemeldet, also mehr als zehnfach weniger als 2007.
Je mehr Rinder, Schafe und Ziegen geimpft sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer fortdauernden Infektion im Bestand und einer weiteren Verbreitung.
Ungeimpfte, bisher virusfreie Tiere, die in diesem Jahr neu infiziert werden, tragen zur
weiteren Verbreitung bzw. zum Andauern des Seuchengeschehens bei.
Da die in Deutschland verwendeten Impfstoffe bisher nicht zugelassen sind, führte Mecklenburg-Vorpommern eine Studie zu deren Unschädlichkeit und Wirksamkeit durch, die vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wissenschaftlich unterstützt wurde.
Die Ergebnisse zeigen, dass alle drei getesteten Impfstoffe von Rindern und Schafen gut vertragen werden. Über das übliche Maß hinausgehenden Impfreaktionen traten nicht auf (Hinweis: grundsätzlich gilt, dass gelegentliche Reaktionen auch bei Tieren beobachtet werden, die im Falle des Auftretens von anderen Seuchen bzw. Krankheiten, z.B. BHV-1, BVD, Rindergrippekomplex, mit zugelassenen Impfstoffen geimpft werden).
Die geimpften Rinder und Schafe waren in Infektionsversuchen vor einer Infektion mit BTV-
8 wirksam geschützt. Die Versuche wurden in den Hochsicherheitsställen des FLI
durchgeführt. Die eingesetzten Impfstoffe haben sich daher als unschädlich und wirksam
erwiesen.
Gegen BTV-8 geimpfte Tiere bauen innerhalb von rund drei Wochen nach der Grundimmunisierung einen ausreichenden Impfschutz auf. Bei noch nicht vollständig durch
Impfung geschützten Tieren können daher trotzdem - im Einzelfall - Infektionen mit BTV-8
nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Positive Testergebnisse auf BTV-8 bei geimpften Tieren könnten folgende Ursachen haben:
-
Tiere haben keine Impfdosis erhalten (versehentliche, nicht fachgerechte Impfung in das Flies; neu eingestellte, ungeimpfte Tiere; von der Impfung ausgenommene Tiere),
-
Tiere haben noch keinen vollständigen Impfschutz aufgebaut,
-
Tiere haben sich schon vor oder während der Impfung infiziert, fallen aber erst später klinisch oder
diagnostisch auf (durch Blauzungenkrankheit oder andere Krankheiten),
-
Korrekt geimpfte Tiere erkranken (Fall bitte zur Abklärung dem Nationalen Referenzlabor für Blauzungenkrankheit des
FLI zur Kenntnis geben).
Da die inaktivierten BTV-8-Impfstoffe im Jahr 2008 nicht vor Beginn der aktiven Vektorzeit
(Zeit, in der die Gnitzen das BTV vermehrt übertragen) zur Verfügung standen und sich der
Start der Impfkampagne dadurch verzögerte, kann es zu Fällen von BTV-8 Infektionen bei
Tieren kommen, die nicht oder nicht optimal geschützt waren. Derzeit liegen dem Nationalen
Referenzlabor für Blauzungenkrankheit des Friedrich-Loeffler-Instituts jedoch keine Daten
vor, die auf ein Versagen des Impfstoffes hindeuten könnten.
Mit Blick auf den Schutz des Verbrauchers tierischer Lebensmittel hat eine Impfstoffanwendung ferner den Vorteil, dass keine Wartezeiten einzuhalten sind, weil -wie im vorliegenden Fall auch- keine Rückstände entstehen.
Zudem leistet die Impfung gegen BTV-8 unmittelbar einen erheblichen Beitrag zum
Tierschutz, da das Ziel der Impfung, klinische Erscheinungen und damit Leiden der Tiere zu
verhindern, erreicht wird.
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