Blauzungenkrankheit
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Fragen und Antworten zur Blauzungenkrankheit

Welche Tiere werden geimpft?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Impfung für alle empfänglichen Tiere. Eine Impfpflicht besteht für Rinder, Schafe und Ziegen. Ausnahmegenehmigungen werden im Einzelfall vom VLÜA erteilt.

Wie wird geimpft und wie lange hält der Impfschutz?

Für alle eingesetzten Impfstoffe gilt, dass Schafe nur einmal, Rinder und Ziegen zweimal im Abstand von 21 - 28 Tagen geimpft werden.
Nachimpfungen erfolgen nach den Angaben des Impfstoffherstellers.

Wie erfolgt die Impfstoffverteilung?

Der Tierhalter selbst kann keinen Impfstoff bestellen. Der Impfstoff ist ab 01.01.2010 für jeden Impftierarzt frei verfügbar.

Welche Kosten trägt die Tierseuchenkasse?

Die Tierseuchenkasse finanziert ab dem 01.01.2010 keinen Impfstoff und keine Impfleistung.
Tierverluste, einschließlich Aborte im Zusammenhang mit der Impfung werden nach Stellen eines Entschädigungsantrages über das zuständige VLÜA in begründeten Fällen von der Tierseuchenkasse getragen.
Tierhalter, die ihre Tiere nicht impfen lassen, haben im Falle des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in ihrem Bestand auch keinen Anspruch auf eine tierseuchenrechtliche Entschädigung.

ausführliche Informationen zur Blauzungenkrankheit

Beihilfeerlass zur Blauzungenkrankheit (Serotyp 8)

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